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Geschrieben von Eightball am 08.03.2013 um 00:38:

Es gibt einen Tatbestand für Erlöschen BE und zwar seit 06/2012. Was da zum Thema Beschlagnahme steht ist auch nicht richtig. Erstmal wird sichergestellt. Nur wenn der Besitzer mit der Sicherstellung nicht einverstanden ist, wird beschlagnahmt. Das geht zur Beweissicherung auch bei einer OWi ohne Probleme mittels Polizeiaufgabenrecht. Die Streichung von 18 StVZO und die Einführung der FZV hat dazu geführt, dass die Zulassung beim Erlöschen BE weiterhin besteht. Das Erlöschen der BE ist im 19 StVZO genannt und war es auch als der Artikel raus kam.

Erlöschen BE kostet als Halter 135 Euro und 3 Punkte, als Fahrzeugführer 90 Euro und 3 Punkte.

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The difference between men and boys is the price of their toys


Geschrieben von v2 am 08.03.2013 um 00:57:

Aber wie kann eine Betriebserlaubnis erlöschen, wenn am Auspuff nichts manipuliert wird.

hier steht zwar:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Der Auspuff wurde geprüft und ist zugelassen. Es wurden auch keine Änderungen vorgenommen.


Geschrieben von Eightball am 08.03.2013 um 00:58:

Hab ich dir auf Seite 1 doch schon geschrieben. In deinem Fall, wenn es so ist wie du beschreibst, bleibt die BE bestehen.

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Geschrieben von A-ROD am 08.03.2013 um 09:26:

Kannst Du vor Ort beweisen, dass da nichts geändert wurde? Weiss der kontrollierende Beamte, wie die Anlage ordnungsgemäss auszusehen hat? Eher nicht... Und da liegt halt das Problem. Selbst wenn da was weggebrannt oder gegammelt ist, bist Du als Halter dafür verantwortlich, dass Dein Fahrzeug bei Inbetriebnahme den Anforderungen der FZV entspricht. Wenn Du feststellst, dass Deine Tüten leergebrannt/ durchgegammelt sind, hast Du diese auszutauschen und darfst damit nicht weiter fahren. Die Nummer mit " das muss gerade eben passiert sein" zieht wohl nicht mehr. Sicherlich hast Du bessere Karten wenn die dB-Eater drin sind, aber Stress kann es trotzdem geben, wenn Du lauter unterwegs bist, als das in Deinen Papieren steht.

Letztendlich ist es wie immer: Es hängt alles vom kontrollierenden Beamten ab. Der eine drückt eher mal ein Auge zu und der andere fi**t Dich richtig. Geändert haben sich halt die Preise für das Vergnügen großes Grinsen


Geschrieben von hardy.b am 08.03.2013 um 11:19:

zum zitierten Beitrag Zitat von A-ROD
Kannst Du vor Ort beweisen, dass da nichts geändert wurde? Weiss der kontrollierende Beamte, wie die Anlage ordnungsgemäss auszusehen hat? Eher nicht... Und da liegt halt das Problem. Selbst wenn da was weggebrannt oder gegammelt ist, bist Du als Halter dafür verantwortlich, dass Dein Fahrzeug bei Inbetriebnahme den Anforderungen der FZV entspricht. Wenn Du feststellst, dass Deine Tüten leergebrannt/ durchgegammelt sind, hast Du diese auszutauschen und darfst damit nicht weiter fahren. Die Nummer mit " das muss gerade eben passiert sein" zieht wohl nicht mehr. Sicherlich hast Du bessere Karten wenn die dB-Eater drin sind, aber Stress kann es trotzdem geben, wenn Du lauter unterwegs bist, als das in Deinen Papieren steht.

Letztendlich ist es wie immer: Es hängt alles vom kontrollierenden Beamten ab. Der eine drückt eher mal ein Auge zu und der andere fi**t Dich richtig. Geändert haben sich halt die Preise für das Vergnügen großes Grinsen

Ich muß vor Ort auch nichts beweisen. Der kontrollierende Beamte muß einen gut begründeten Verdacht haben, dass die Anlage manipuliert wurde. Wenn die Eater drin sind, die Anlage eine passende "E"-Nummer hat, die Anlage nicht gerade 130dB hat und auch sonst nichts auf eine Manipulation deutet, wird es eine Mängelkarte und ein Verwarngeld geben.

Das geht da auch nicht um "Augen zudrücken", sondern um rechtmäßiges und verhältnismäßiges Handeln. Auch der Beamte hat Vorgesetzte und möchte befördert werden, dass Sicherstellen von Bikes, die Anordung eines Gutachten kosten viel Geld, die im Zweifel die Staatskasse zu zahlen hat. Im übrigen ist es ein recht hoher Aufwand, mit sehr viel Schreibkram eine solche Maßnahme anzuordnen und durchzuziehen, mit immer wiederkehrenden Stellungnahmen und u.U. Aussagen vor Gericht. Nur auf Grund eines wagen Verdachtes oder bloßer Willkür, wird das kaum ein Beamter machen. Im Ausland sieht das natürlich anders aus.......


Geschrieben von Tolot am 08.03.2013 um 19:13:

zum zitierten Beitrag Zitat von Eightball
In dem Fall wie es der TE beschrieben hat bleibt die BE bestehen. Beim DB Eater oder manipuliertem, bzw nicht zugelassenen Pott nicht. Eine Gefährdung braucht's dazu nicht. Der neue Tatbestand für das erlöschen der BE wurde 06/2012 wieder eingeführt.

Du meinst den oben wörtlich zitierten § 19 II StVZO?


Geschrieben von Tolot am 08.03.2013 um 19:26:

Man muß unterscheiden, was in einer Kontrolle vor Ort geschieht, und was letztlich irgendwann rechtskräftig verfügt/festgestellt wird.
Ob die BE erloschen ist oder nicht entscheidet nicht der Beamte vor Ort. Und natürlich muß die Behörde, die wegen angeblichen Erlöschens der BE eine entsprechende Sanktion verhängt, die erforderlichen Voraussetzungen positiv feststellen, also beweisen. Wenn also z.B. der Dämpfer gegronkt wurde, dann kann dies ein Sachverständiger, der sich auskennt und Mühe gibt, natürlich feststellen. Haben sich dadurch die Meßwerte verschlechtert, wobei Maßstab die Eintragungen im Schein sind, ist man reif.
Vort Ort kommt es natürlich auf die Lautstärke an. Ein üblicher Gronk wird nicht zu einem derart auffälligen Lärm führen, daß der Beamte eine Manipulation annehmen muß. Achtet man beim Gronken drauf, die Grenzwerte laut Kfz-Schein, ggfs. plus Toleranz, einzuhalten, hat man realistischerweise nichts zu befürchten, auch nicht in Hinblick auf nur vorübergehenden Ärger. Schlimmstenfalls wird ad hoc eine provisorische Standgeräuschmessung vorgenommen (mit entsprechend großzügigen Abzügen), um nicht nur nach Gehör beurteilen zu müssen/können, ob eine "richtige" Messung oder gar ein Vorführen beim TÜV angeordnet wird. Sicherlich ist es in einer solchen Situation sinnvoll, nicht zu frech zu werden, denn völlig egal ob der Beamte zu recht oder zu unrecht Maßnahmen anordnet: Man muß ihnen Folge leisten, Widerstand ist nicht nur zwecklos sondern als solcher auch strafbar. Da hilft es auch nichts, evtl. recht zu behalten, zumal jeder mit einer irgendwie manipulierten Anlage eine eingehende Überprüfung nicht provozieren sollte.


Geschrieben von Eightball am 08.03.2013 um 19:54:

Zitat von Tolot
Zitat von Eightball
In dem Fall wie es der TE beschrieben hat bleibt die BE bestehen. Beim DB Eater oder manipuliertem, bzw nicht zugelassenen Pott nicht. Eine Gefährdung braucht's dazu nicht. Der neue Tatbestand für das erlöschen der BE wurde 06/2012 wieder eingeführt.

Du meinst den oben wörtlich zitierten § 19 II StVZO?

Ich kann dir nicht ganz folgen. Augen rollen

Ob die BE erloschen ist kann und darf der Beamte sehr wohl vor Ort entscheiden. Nämlich dann, wenn es eindeutig ist, wie im Falle der entfernten Eater.

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Geschrieben von Tolot am 08.03.2013 um 20:50:

Zitat von Eightball
Ich kann dir nicht ganz folgen. Augen rollen
Ob die BE erloschen ist kann und darf der Beamte sehr wohl vor Ort entscheiden. Nämlich dann, wenn es eindeutig ist, wie im Falle der entfernten Eater.

Nein, das kann und darf der Beamte nicht. Er mag eine Meinung dazu haben, mag das Mopped aufgrund dieser Meinung sicherstellen, mag die Sache anzeigen und die zuständige Behörde mag aufgrund seiner Angaben einen Bußgeldbescheid erlassen, aber gegen all dies kannst Du vorgehen und dann muß die Behörde beweisen, daß die Voraussetzungen für das angebliche Erlöschen der ABE vorlagen. Noch leben wir in so etwas wie einem Rechtsstaat.


Geschrieben von Eightball am 08.03.2013 um 21:07:

Ich weiß nicht wie das bei euch in Hessen ist, bei uns reicht ein Foto des Auspuffs ohne Eater in der Anlage der Anzeige aus. Bei nicht einfach gelagerten Fällen gibt's ein Gutachten vom Sachverständigen. Wenn der Eater entfernt ist und dadurch die Möhre lauter wird, was sie in der Regel auch tut, reicht das aus.

Aber ich gebe dir recht. Polizeibeamte sind keine Sachverständige.

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Geschrieben von Tolot am 08.03.2013 um 21:13:

Zitat von Eightball
Ich weiß nicht wie das bei euch in Hessen ist, bei uns reicht ein Foto des Auspuffs ohne Eater in der Anlage der Anzeige aus. Bei nicht einfach gelagerten Fällen gibt's ein Gutachten vom Sachverständigen. Wenn der Eater entfernt ist und dadurch die Möhre lauter wird, was sie in der Regel auch tut, reicht das aus.

Sicher reicht das aus. Wenn der Dämpfer fehlt braucht man über "Verschlechterung der Lärmwerte" nicht mehr zu diskutieren. Damit ist man weit, sehr weit über 100dB und jenseits aller Grenzwerte, selbst bei einer alten Möhre, für die noch andere Grenzen gelten. Aber wer so fährt der hat es - sorry - nicht anders verdient.