Man muß unterscheiden, was in einer Kontrolle vor Ort geschieht, und was letztlich irgendwann rechtskräftig verfügt/festgestellt wird.
Ob die BE erloschen ist oder nicht entscheidet nicht der Beamte vor Ort. Und natürlich muß die Behörde, die wegen angeblichen Erlöschens der BE eine entsprechende Sanktion verhängt, die erforderlichen Voraussetzungen positiv feststellen, also beweisen. Wenn also z.B. der Dämpfer gegronkt wurde, dann kann dies ein Sachverständiger, der sich auskennt und Mühe gibt, natürlich feststellen. Haben sich dadurch die Meßwerte verschlechtert, wobei Maßstab die Eintragungen im Schein sind, ist man reif.
Vort Ort kommt es natürlich auf die Lautstärke an. Ein üblicher Gronk wird nicht zu einem derart auffälligen Lärm führen, daß der Beamte eine Manipulation annehmen muß. Achtet man beim Gronken drauf, die Grenzwerte laut Kfz-Schein, ggfs. plus Toleranz, einzuhalten, hat man realistischerweise nichts zu befürchten, auch nicht in Hinblick auf nur vorübergehenden Ärger. Schlimmstenfalls wird ad hoc eine provisorische Standgeräuschmessung vorgenommen (mit entsprechend großzügigen Abzügen), um nicht nur nach Gehör beurteilen zu müssen/können, ob eine "richtige" Messung oder gar ein Vorführen beim TÜV angeordnet wird. Sicherlich ist es in einer solchen Situation sinnvoll, nicht zu frech zu werden, denn völlig egal ob der Beamte zu recht oder zu unrecht Maßnahmen anordnet: Man muß ihnen Folge leisten, Widerstand ist nicht nur zwecklos sondern als solcher auch strafbar. Da hilft es auch nichts, evtl. recht zu behalten, zumal jeder mit einer irgendwie manipulierten Anlage eine eingehende Überprüfung nicht provozieren sollte.