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FLHC/S Heritage: US-Modell mit Auspuffklappe? TC103

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FLHC/S Heritage: US-Modell mit Auspuffklappe? TC103

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Websucht ist offline Websucht · 1821 Posts seit 14.12.2010
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Neuer Beitrag 28.12.2023 22:19
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Hallo zusammen, 
ich habe eine 2014er US Heritage gekauft, wurde von einem Deutschen, der in den USA gelebt hat, dort neu gekauft und 2018 als Umzugsgut nach Deutschland importiert.
Hier hatte er sie dann bei Harley für den deutschen Markt umrüsten lassen und gleich eine Kess Tech Komplettanlage montieren lassen.

Da ich kein großer Kess Tech Freund bin, habe ich heute die Kess Tech Anlage abmontiert und bin dabei auf den Stecker für den Stellmotor der Auspuffklappe gestoßen, die ja nach meiner Info an den US Modellen gar nicht verbaut sein sollte, oder?
Gibt es dann doch US Modelle, die diese Klappe verbaut hatten? oder wird nur überall der gleiche Kabelbaum verbaut? Am Luftfilter ist übrigens auch der Stecker für die Luftklappe vorhanden.

Alle US Krümmer der betreffenden Baujahre haben jedenfalls diese Auspuffklappe nicht. 

Eigentlich wollte ich jetzt erstmal die Seriendämpfer mit den Serien US Krümmern verbauen, musste jetzt aber feststellen, das an den deutschen Twin Cam 96 und 103er Modellen auch unterschiedliche Endschalldämpfer verbaut sind und zwar hat der obere Schalldämpfer einen größeren Auslass, weil hier die Klappe verbaut ist und der untere Dämpfer hat einen kleinen Auslass, baue ich jedoch die beiden Endrohre zusammen mit den US Krümmern ein wird es vermutlich zu laut werden. 
Die US Dämpfer sind ja hier nicht zulässig, da sie kein E-Prüfzeichen haben, also bleibt bei einer Umrüstung ja nur diese beiden Dämpfer übrig, wenn man keine Zubehöranlage möchte.

Gibt es hier jemanden mit ähnlichen Problem? und wie wurde das dann gelöst? 

Gruß Robert
Attachment 417437
Attachment 417438

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Websucht am 28.12.2023 23:27.

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Neuer Beitrag 29.12.2023 08:08
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moin, ich vermute mal dass das fertigungstechnich der gleiche Kabelbaum ist.
Die offenen/nicht abgedeckten Stecker verbuche ich mal zum amerikanischen Qualitätsverständnis.
Könnte man ja im parts finder prüfen ob's für HDI einen gesonderten Kabelbaum gibt.

Betreffs Auspuff müsste man/-n schauen wie die Zulassung/Umrüstung erfolgt ist/was drin steht.
Da US Bike wird es mit dem "bestandenen" und bei Zulassung verbauten Auspuff zugelassen.
Wenn da die Kess schon dran war, ist das der Zulassungszustand und ein anderer Auspuff (auch wenn normal in DE erlaubt oder sonst original am Töff verbaut) bedarf der erneuten Abnahmeprüfung und Eintragung, Deutschland halt .....
Für einen "gleichmäßigen D-Originalsound" behelfen sich die meisten mit einem zweiten Slipon mit dem großen Durchmesser.
Das "HD-Soundsystem" ist ja nur marginal hörbar, da nur im Anfahrmoment wirksam und da am meisten durch die Reduzierung des Ansauggeräusches.

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Neuer Beitrag 29.12.2023 09:32
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Hatte schon einige US Modelle und die hatten bzw haben alle diese Stecker für Auspuff- und Luftfilterklappe.

Und bei zwei Mopeds hatte ich Original US Töpfe. Damit wirst du nach meiner Erfahrung definitiv nicht zu laut auch wenn sie natürlich offiziell nicht legal sind. Kriegt man aber vielleicht bei dem ein oder anderen Prüfer noch eingetragen.
Ist nicht so viel Unterschied zu denen mit e Prüfzeichen. Was da innen unterschiedlich ist, kann ich nicht sagen. Äußerlich war kein Unterschied zu erkennen zu denen mit e Prüfzeichen, außer das was draufsteht

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Neuer Beitrag 29.12.2023 10:14
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Danke für die Antwort,
mit dem Kabelbaum war auch meine Vermutung und wie du schon sagst, typisch Ami baumelt der nicht genutzte Stecker dann einfach so rum.

Im Datenblatt des Gutachtens steht tatsächlich bereits die Kess Tech drin, danke für den Hinweis ist mir so noch gar nicht aufgefallen. Verstehen tue ich diese Vorgehensweise allerdings nicht, normalerweise läd der TÜV sich ja das Datenblatt herunter und übernimmt diese Daten dann, und hier stehen dann aber nur die Stammdaten für das jeweilige Modell drin, alle Eintragungen die dann evtl. später gemacht werden, wie z.B. ein Auspuff usw. haben ja nichts mit der Zulassung ansich zu tun, sondern müssen halt nur entsprechend begutachtet und eingetragen werden.

Die Idee mit dem 2. Dämpfer mit großem Durchlass hatte ich auch, nur habe ich bedenken das sie dann generell zu laut wird, da ein Standgeräusch von lediglich 92db eingetragen ist.
Ich werde das am besten mal vor Ort mit dem TÜV besprechen, mal schauen was die dazu sagen.

Gruß Robert

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Weich-Ei ist offline Weich-Ei · 3501 Posts seit 02.12.2011
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Neuer Beitrag 29.12.2023 11:50
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zum zitierten Beitrag Zitat von Websucht
Verstehen tue ich diese Vorgehensweise allerdings nicht, normalerweise läd der TÜV sich ja das Datenblatt herunter und übernimmt diese Daten dann, und hier stehen dann aber nur die Stammdaten für das jeweilige Modell drin,
alle Eintragungen die dann evtl. später gemacht werden, wie z.B. ein Auspuff usw. haben ja nichts mit der Zulassung ansich zu tun ....

Jain und doch-doch großes Grinsen
Da ein US Bike nicht den Zulassungskriterien entspricht wird es per Einzelprüfung/-abnahme/-beschau geprüft und zugelassen.
Dazu wird das Datenblatt für die "Grundinformation/Stammdaten" verwendet, ABER ausschlaggebend ist der beschaute und geprüfte Istzustand im Moment der Einzelprüfung.
Und somit hat ein eventuell in dem Moment daran verbauter Auspuff, Lenker, LuFi, Rad-Reifenkombi oder ähnliches natürlich was mit der erstmaligen Zulassung für/in DE zu tun.
Es wird ja der Istzustand des Töffs zugelassen und nicht die nach Datenblatt mögliche (Grund-)Ausstattung.

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Neuer Beitrag 29.12.2023 14:20
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Hallo Weich-Ei, 

das ist mir schon klar, nur denke ich das bei einer Einzelabnahme eines US Bikes wohl kein Prüfer einen für Deutschland in der Serie zugelassene HDI Auspuffanlage mit E-Prüfzeichen extra in die Papiere einträgt, bei Zubehöranlagen wie der Kess Tech schaut das natürlich wieder anders aus. Die Scheinwerfer usw. müssen ja z.B. auch gegen solche mit ECE Kennung getauscht werden und werden dann ja auch nicht extra eingetragen.
Und ob die Kess Tech bereits bei der Einzelabnahme montiert war, das steht zwar so im Gutachten, aber woher soll das jemand wissen der nur den Fahrzeugschein mit dem Eintrag in der Hand hält?

Ich glaube auch nicht das bei einer Kontrolle ein Polizist fragt, weshalb der Serienauspuff mit E-Kennzeichnung nicht eingetragen ist?

Ich werde zum Testen mal die Seriendämpfer montieren und eine Geräuschmessung machen, wenn der Sound stimmt und die Lautstärke passt, dann lass ich einfach die Kess Tech austragen und gut ist es, wenn der Sound bescheiden ist, werde ich mir evtl. eine Penzl oder J&H Anlage kaufen und diese dann statt der Kess Tech eintragen lassen, das sollte dann denke auch kein Problem darstellen.

Gruß Robert

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Neuer Beitrag 04.01.2024 15:28
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zum zitierten Beitrag Zitat von Websucht
Hallo Weich-Ei, 

das ist mir schon klar, nur denke ich das bei einer Einzelabnahme eines US Bikes wohl kein Prüfer einen für Deutschland in der Serie zugelassene HDI Auspuffanlage mit E-Prüfzeichen extra in die Papiere einträgt, bei Zubehöranlagen wie der Kess Tech schaut das natürlich wieder anders aus. Die Scheinwerfer usw. müssen ja z.B. auch gegen solche mit ECE Kennung getauscht werden und werden dann ja auch nicht extra eingetragen.
Und ob die Kess Tech bereits bei der Einzelabnahme montiert war, das steht zwar so im Gutachten, aber woher soll das jemand wissen der nur den Fahrzeugschein mit dem Eintrag in der Hand hält?

Ich glaube auch nicht das bei einer Kontrolle ein Polizist fragt, weshalb der Serienauspuff mit E-Kennzeichnung nicht eingetragen ist?

Ich werde zum Testen mal die Seriendämpfer montieren und eine Geräuschmessung machen, wenn der Sound stimmt und die Lautstärke passt, dann lass ich einfach die Kess Tech austragen und gut ist es, wenn der Sound bescheiden ist, werde ich mir evtl. eine Penzl oder J&H Anlage kaufen und diese dann statt der Kess Tech eintragen lassen, das sollte dann denke auch kein Problem darstellen.

Gruß Robert

Sicher, dass die Kess im Datenblatt steht??? Oder meinst du das 21er Abnahmeprotokoll bzw. Gutachten. Die Kess kann eigentlich gar nicht im Datenblatt stehen, da die Datenblattstelle nur die Dinge reinschreibt, die zwingend in der EU notwendig sind.
Und doch, die Prüfer tragen normalerweise auch die Original HDI Töpfe mit der zugehörigen Nummer ein, weil diese eben im Datenblatt stehen. Sowie die Nr. der Software, des Luftftilterkastens und auch des Aktuators, falls der nötig ist.
Ob das alles dann wirklich (also ich kenns so) ins Gutachten übernommen wird ist wieder eine andere Sache. Bei vielen Werkstätten, bei denen so eine Abnahme erfolgt, steht oft kein Luftfilterkasten und auch keine Software drin. Somit dann meist auch kein Ständerschalter.

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DéDé ist offline DéDé · 5118 Posts seit 17.04.2008
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Neuer Beitrag 04.01.2024 15:42
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zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
Und doch, die Prüfer tragen normalerweise auch die Original HDI Töpfe mit der zugehörigen Nummer ein, weil diese eben im Datenblatt stehen. Sowie die Nr. der Software, des Luftftilterkastens und auch des Aktuators, falls der nötig ist.

ganz genauso ist es, unter Ziff. 22 des Datenblattes steht das dann:
Hinweis für den a.a.S.o.P. ..............,
und alle anderen 21er Abnahmen sind nichts wert, wenn der Richtige kontrolliert

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noch ohne CAN-BUS und ABS...

http://forum.milwaukee-vtwin.de/thread31788-alle-xl-883-keihin-cv-vergaserkunde.htm

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von DéDé am 04.01.2024 15:57.

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Neuer Beitrag 04.01.2024 19:12
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zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
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Hallo Weich-Ei, 

das ist mir schon klar, nur denke ich das bei einer Einzelabnahme eines US Bikes wohl kein Prüfer einen für Deutschland in der Serie zugelassene HDI Auspuffanlage mit E-Prüfzeichen extra in die Papiere einträgt, bei Zubehöranlagen wie der Kess Tech schaut das natürlich wieder anders aus. Die Scheinwerfer usw. müssen ja z.B. auch gegen solche mit ECE Kennung getauscht werden und werden dann ja auch nicht extra eingetragen.
Und ob die Kess Tech bereits bei der Einzelabnahme montiert war, das steht zwar so im Gutachten, aber woher soll das jemand wissen der nur den Fahrzeugschein mit dem Eintrag in der Hand hält?

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Gruß Robert

Sicher, dass die Kess im Datenblatt steht??? Oder meinst du das 21er Abnahmeprotokoll bzw. Gutachten. Die Kess kann eigentlich gar nicht im Datenblatt stehen, da die Datenblattstelle nur die Dinge reinschreibt, die zwingend in der EU notwendig sind.
Und doch, die Prüfer tragen normalerweise auch die Original HDI Töpfe mit der zugehörigen Nummer ein, weil diese eben im Datenblatt stehen. Sowie die Nr. der Software, des Luftftilterkastens und auch des Aktuators, falls der nötig ist.
Ob das alles dann wirklich (also ich kenns so) ins Gutachten übernommen wird ist wieder eine andere Sache. Bei vielen Werkstätten, bei denen so eine Abnahme erfolgt, steht oft kein Luftfilterkasten und auch keine Software drin. Somit dann meist auch kein Ständerschalter.

Sorry, meinte natürlich das Gutachten. HDI Töpfe stehen nicht im Gutachten, ein Protokoll für die Reprogrammierung auf "Stock HDI" liegt bei, kein Luftfilter oder Aktuator, Seitenständerschalter wurde verbaut und funktioniert.

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Neuer Beitrag 04.01.2024 19:20
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zum zitierten Beitrag Zitat von DéDé
zum zitierten Beitrag Zitat von HD501
Und doch, die Prüfer tragen normalerweise auch die Original HDI Töpfe mit der zugehörigen Nummer ein, weil diese eben im Datenblatt stehen. Sowie die Nr. der Software, des Luftftilterkastens und auch des Aktuators, falls der nötig ist.

ganz genauso ist es, unter Ziff. 22 des Datenblattes steht das dann:
Hinweis für den a.a.S.o.P. ..............,
und alle anderen 21er Abnahmen sind nichts wert, wenn der Richtige kontrolliert

da die Kess Tech statt dem HDI Auspuff im Gutachten steht und auch so abgenommen wurde, werden da natürlich auch keine HDI Dämpfer drin stehen.

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HD501 ist online HD501 · 1608 Posts seit 15.04.2019
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Neuer Beitrag 04.01.2024 20:18
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So kann’s natürlich auch gehen, dass gleich beim Gutachten Teile mit eingetragen werden. Dürfte zwar, wenn man`s jetzt ganz streng nimmt, auch nicht so sein. Wird aber häufig so gemacht, je nachdem was man für einen Prüfer erwischt. Aber sowas macht man eigentlich nur dort wo man weiß, dass es auch passt und funktioniert

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Sam V ist offline Sam V · 1678 Posts seit 08.06.2017
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fährt: Ich FXDWG 2000,Rocker C, SR 500, Meine Frau XL1200N
Neuer Beitrag 09.01.2024 01:38
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Bei der Abnahme alle Gutachten vorab in einem Ordner zusammen sammeln und vorlegen. Dann ist dem Prüfer das Datenblatt erstmal egal. Eingetragen wird eh der Ist-Zustand. Daher habe ich auf meiner Rocker von Haus aus hinten eine 260er anstelle eines 240er. Kein Eintrag umgerüstet auf 260, sondern einfach in der Spalte Reifengröße eine 260.  Der war halt bei der Abnahme verbaut. Wollte ich jetzt den originalen 240er verbauen, müßte ich mir ein Gutachten bei der Moco holen, dass so ein schmaler Reifen auch zulässig ist. großes Grinsen

Alles was der TÜV dir bei einer Einzelabnahme eintragen würde, trägt er auch bei einer 21er ein. Wenn da eine Kess drauf ist und du Papiere dafür hast, kommt sie auch rein.

Mein US- Mopped wurde bei der 21er so getüvt:

offener SE Luftfilter, 260er, Breakout-Tüten an der Rocker C, anderer Sitz, eigentlich alles umgebaut. Und ging alles als "Originalzustand" in die Papiere rein.




Wichtig bei der Abnahme ist ein Satz, der mit in die Papiere muß:

"Fahrzeug entspricht im wesentlichen ABE Nr. xxxxxxxx "

Damit kannst du weiter umbauen und die ABE der Teile, die du hier noch kaufst ist wirksam. Weil du sonst jedes Teil einzeln abnehmen und eintragen mußt.
Attachment 417769

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Ein Motorrad muss einen Vergaser haben. Mehr gibt es da nicht zu sagen.

Was man erträumen kann, kann man auch bauen.

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Sam V am 09.01.2024 01:58.

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Neuer Beitrag 09.01.2024 14:02
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 @Sam V 

da hast du aber einen kulanten Prüfer erwischt. Einfach Gutachten vorlegen und den Prüfer interessiert das Datenblatt nicht, das geht so eigentlich nicht. Hatte letztes Jahr ein längeres Telefonat mit Herrn Eder von der Datenblattstelle des TÜV Nord. Normal muss das Motorrad genauso wie im Datenblatt vorgestellt werden. Dann kriegst du das Gutachten Paragraph 21 zur Erlangung der Betriebserlaubnis. Und dann kannst du umbauen und darfst nochmal vorstellig werden. So wäre es korrekt. 
Also würde ich raten alles erstmal mit einem Prüfer zu besprechen, was alles gleich geht und was erst nachträglich. 
Ich weiß natürlich auch, dass das in der Praxis oft so gemacht wird wie du sagst.

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Sam V ist offline Sam V · 1678 Posts seit 08.06.2017
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Sam V ist offline Sam V
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fährt: Ich FXDWG 2000,Rocker C, SR 500, Meine Frau XL1200N
Neuer Beitrag 09.01.2024 15:02
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Natürlich wolllte auch mein Prüfer das Datenblatt sehen. Aber ich habe mit ihm erstmal eine Vorbesprechung gemacht und dabei einen Ordner dabei gehabt, in dem zu jedem Teil das dran gebaut wurde schon mal ein Gutachten oder ähnliches drin war. Da war für jede Schraube, die ich gekauft hatte die Rechnung mit drin. Einfach immer vor Augen haben, dass in Deutschland etwas, was nicht auf einem Stück Papier steht auch nicht existiert. Also braucht man einen Zettel. Bei den Breakout- Tüten habe ich ihm z.B. die deutsche ABE der Rocker und die der Breakout gezeigt, Teilelisten ausgedruckt, nachgewiesen, dass die dieselbe Fahrzeug-ABE und denselben Motor haben, dann ging das.

Ich hab auch alle Abweichungen vom Datenblatt vorher angesprochen und erklärt, warum ich das anders gemacht habe. Dann habe ich ihm vorher anhand von Fotos gezeigt, was ich da mitbringe und gefragt, was er nicht akzeptieren würde. Das war aber Kleinzeug. Er wollte z.B. dass ich den Reflektor vom seitlichen Kennzeichenhalter auf die Mitte verlege.

Dann mit genau diesem Prüfer einen Termin ausgemacht und ihm vorher den Ordner da gelassen. Er wußte genau, was da zum Prüfen kommt, und ich wußte, dass die Mühle durch kommt, wenn alles daran funktioniert. Damit war das für beide Seiten stressfrei. Der Prüfer muß - zumindest in Hessen - ein Gutachten dazu schreiben, warum er das Mopped als zulassungsfähig ansieht. Und es vereinfacht ihm die Arbeit ohne Ende, wenn er das alles nur abschreiben muß.

Wenn man da aber mit irgendeinem Hobel, frisch verunfallt aus den USA geholt und schnell mal gerade gebogen, und einem Datenblatt in dem nur andere Teile drinstehen, ohne Vorwarnung angefahren kommt, muß der Prüfer bei jedem einzelnen Teil von dem Ding  -ohne tiefere Kenntnis der Zubehörteile - nachdenken, ob das wirklich so geht. Und wenn er keine Zeit oder Lust hat, geht es eben nicht.

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