Servus!
mal folgende Frage:
wenn ich mir einen seitlichen Kennzeichenhalterf ür die Forty Eight kauf - u. zwar den aus der Bucht (uah, gähn, ich weiß schon, war schon zigmal Thema - doch jetzt kommt erst noch die Frage!!!
dann bauch ich den hin, und fahr zum TÜV (geht eigentlich auch KÜS?) - der Gute sagt mir dann, obs paßt oder nicht und bei einem positiven Bescheid trägt er ihn mir in den Fzg. Schein??
ich kann aber auch ein Teilegutachten machen?
eine ABE krieg ich dafür nie, wenn dann nur der Hersteller für bestimmte Teile?
ich weiß also nicht, was der Unterschied zwischen Teilegutachten und Eintragung ist.. (die Kosten wären natürlich auch noch interessant...
Danke schon mal!
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Wer Wind sät, wird Sturm ernten!