Hey,
also dem britsichen Fiskus über schuldet Warrs ganz klar die MwSt, warrs muss sie sich beim Käufer holen, einbehalten und dann abführen. Genau das ist nicht passiert und im Moment wird der Fiskus beim warrs auf der Matte stehen und das Geld einfordern.
Ein Nettoverkauf eines Fahrzeuges von einem Unternehmer an eine Privatperson ist nicht möglich. (EU weit ist das Umsatzsteuergesetz nahezu identisch). Den entscheidenen Fehler hast nicht du, sondern warrs gemacht, indem sie dir eine falsche Rechnung mit falschem Steuersatz ausgestellt haben. Damit warrs letzlich die Steuer von dir bekommt, müssen Sie dir eine korrigierte Rechnung zukommen lassen, das geht aber nur, wenn der Vorgang noch nicht verjährt ist. Da Kauf im Januar 2013 nehme ich mal stark an, dass dies bei den Birten auch noch nicht verjährt ist. Sofern ja, hast du Glück, wenn nicht kanns teuer werden.
Das warrs jetzt natürlich versucht das Fahrzeug als "neu" darzustellen ist klar, denn in diesem Falle wäre das Besteuerungsrecht bei Deutschland und er wäre sauber aus der Sache raus. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das gehen würde.
Richtig gewesen wäre: Rechnung von warrs mit 20% britischer Umsatzsteuer.
Am besten schnappst du dir morgen deine gelben Seiten und rufst mal bei einem Steuerberater an und machst da mal kurzes Beratungsgespräch. Er wird dir dann schnell weiterhelfen können, wir hier im Internet können bei doch so wichtigen Angelegnheiten nur bedingt helfen.
Gruß
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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Rebell_74 am 20.07.2014 14:57.