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Bildvermarktung "ohne" Zustimmung..... und nun?

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Bildvermarktung "ohne" Zustimmung..... und nun?

bestes-ht ist offline bestes-ht · 24502 Posts seit 10.11.2009
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fährt: FXCW-C 2008, Blue Pearl, 110Cui, BigSpoke 23/18\", Jekill & Hyde, PS-Airride - FLHRXS 2020 Zephyr Blue / Black Sunglo
bestes-ht ist offline bestes-ht
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Neuer Beitrag 28.05.2015 21:59
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Durch "Zufall" bin ich über Ebay auf diese Kalender gestossen, welche Bilder meines Bikes beinhalten....
Ich kann mich nicht erinnern meine Zustimmung zur Vermarktung von Bildern meiner Maschine anlässlich der Luminale 2014 in Ffm gegeben zu haben, hätte ja schriftlich geschehen müssen oder?
Nun ist guter Rat teuer Augenzwinkern Augenzwinkern Augenzwinkern, jemand ne Idee was zu tun ist????

http://www.teneues.com/shop-de/keywords/harley

Witzig steht im Dezember, da hab ich Birthday..... Augenzwinkern

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Wir werden nicht grau, wir werden chrome....

Wo gehstn hin? Motorrad fahren. Warst du doch gestern erst. Ja, bin aber nicht fertig geworden..... fröhlich fröhlich fröhlich

George ist offline George · 23458 Posts seit 23.07.2007
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fährt: Langgabler Softail TC96
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fährt: Langgabler Softail TC96
Neuer Beitrag 28.05.2015 22:09
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Interessante Sache. Bin gespannt, ob sich hier jemand mit sowas auskennt.

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When your chopper is broken you fix it. When you are broken your chopper fixes you.

Börnie ist offline Börnie · 2302 Posts seit 12.04.2015
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Neuer Beitrag 28.05.2015 22:19
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Die erste Frage dir Du Dir stellen musst ist die : "Was will ich ?"

Du musst erst mal Beweise sichern die hib- und stichfest belegen, dass es DEINE Bilder sind.
Dann schreibst Du den Verkäufer an und macht Deine Urheberrechtsansprüche geltend.
Freundlich. Fragst nach dem warum und wieso - und lässt den Verkäufer ein Angebot machen.
Alles schriftlich.
Je nach dem was Du willst ... danach zum Anwalt für Medienrecht.

Das KANN für den gewerblichen Urheberrechtsverletzer richtig unangenehm und teuer werden.
Zwei Wege : 1. strafrechtliche Verfolgung wg Urheberrechtsverletzung - 2. privatrechtliche
Sache wegen einer Dir zustehenden Entlohnung.

Ich weiss nicht gross der Hammer wäre den ich auspacken würde, aber fremde Bilder benutzen
finde ich eine Sauerei. Und damit Geld zu verdienen um so mehr.


Gruss Börnie



Hinweis : das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine ..... "Meinung / Ansicht".
Eine Rechtsberatung darf nur ducht Anwälte und Notare erfolgen.

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lori ist offline lori · 379 Posts seit 04.09.2012
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fährt: Street Glide Special
Neuer Beitrag 28.05.2015 22:23
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Sind es deine Bilder, also von dir fotografiert, oder Bilder die jemand von deinem Moped gemacht hat?
Ist das Moped Hauptmotiv oder Beiwerk?

Ansonsten mal ein Link was heute alles geht:

http://www.rp-online.de/kultur/kunst/ric...d-aid-1.5122533

Gruß
Stefan

avirexer ist offline avirexer · 353 Posts seit 10.02.2015
fährt: SGS 2020,Yamaha R1 Racebike,Ninja ZX-6R,Yamaha XSR Tribute
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Neuer Beitrag 28.05.2015 22:31
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Gruß Rainer



-== Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ==-

bestes-ht ist offline bestes-ht · 24502 Posts seit 10.11.2009
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Neuer Beitrag 28.05.2015 22:36
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Das Bild wurde nicht von mir gemacht, lediglich mein Bike wurde fotografiert....
Das Dezemberbild ist nur Mopped also Hauptmotiv ohne Beiwerk, einer der Kalender hat das Bild auch als Frontcover.

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Börnie ist offline Börnie · 2302 Posts seit 12.04.2015
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Neuer Beitrag 28.05.2015 22:38
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Ach soooooooo

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FRESH OUT OF FUCKS
 

avirexer ist offline avirexer · 353 Posts seit 10.02.2015
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Neuer Beitrag 28.05.2015 22:40
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Rechteinhaber des Bildes ist immer der Fotograf!
Also ist es sein Bier was mit dem Foto geschieht, egal ob dein Bike oder dein Eifelturm großes Grinsen

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Gruß Rainer



-== Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ==-

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IF ist offline IF · 57 Posts seit 04.05.2015
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aus Meerbusch

fährt: 2010 FLHTK
Neuer Beitrag 28.05.2015 23:01
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Zitat von avirexer
... oder dein Eifelturm großes Grinsen

Oh,... mit dem Eiffelturm wäre ich vorsichtig Augenzwinkern

http://reise-weblog.com/2010/10/15/fotog...den-aber-schon/

avirexer ist offline avirexer · 353 Posts seit 10.02.2015
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avirexer ist offline avirexer
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353 Posts seit 10.02.2015
fährt: SGS 2020,Yamaha R1 Racebike,Ninja ZX-6R,Yamaha XSR Tribute
Neuer Beitrag 28.05.2015 23:05
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Ohhh.............man lernt nie aus verwirrt
Zum Glück habe ich es nicht so mit den Franzosen, sondern reise nur durch.
Freude

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Gruß Rainer



-== Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom ==-

LETTI ist offline LETTI · 10649 Posts seit 24.07.2006
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fährt: 2013 Road King 110th Anniversary
LETTI ist offline LETTI
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10649 Posts seit 24.07.2006 aus Haiger

fährt: 2013 Road King 110th Anniversary
Neuer Beitrag 29.05.2015 07:17
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Da prallen drei Rechtsgrundlagen aufeinander:
Urheberrechte (nach dem namensgebenden UrhG – Urheberrechtsgesetz)Urheberrechte erwirbt man mit der Schaffung eines entsprechend geschützten Werkes, oder für uns vereinfacht gesagt: mit dem Abdrücken des Auslösers und Anfertigen des Fotos.

Das Recht am eigenen Bild / Bildnisrecht (vor allem aus §22 KunstUrhG – Kunsturheberrechtsgesetz) besitzt jede Person als Teil der Persönlichkeitsrechte.
Der Abgebildete darf bestimmen, ob Bilder von ihm zur Schau gestellt / veröffentlicht werden dürfen.

Nutzungsrechte (§§31 – 44 UrhG)
Der Urheber kann Nutzungsrechte vergeben. Ein Nutzungsrecht kann nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden.

Ich denke, hier wäre ein klärendes Gespräch mit dem Fotografen/Verlag und ggf. juristischer Beistand notwendig. Vielleicht kannste ein paar Euro Beteiligung vom Verkauf erwirken.
Mach dich aber darauf gefasst, dass die erste Frage sein wird, wie du beweisen kannst, dass das genau Dein Moped ist...

__________________
BRC #2

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von LETTI am 29.05.2015 07:28.

Gamsbock ist offline Gamsbock · 107 Posts seit 20.08.2013
fährt: 96er Softail Heritage
Gamsbock ist offline Gamsbock
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107 Posts seit 20.08.2013
fährt: 96er Softail Heritage
Neuer Beitrag 29.05.2015 08:50
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Hier prallt gar nix aufeinander.
Allein der Fotograf des öffentlich zugänglichen Gegenstandes (hier die Harley) hat das Recht am Bild und kann damit machen was er möchte.

__________________
STA - U 5

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Rabauke ist offline Rabauke · 1015 Posts seit 30.07.2012
aus Köln
fährt: Sportster 1200c Bj. 2004
Rabauke ist offline Rabauke
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1015 Posts seit 30.07.2012
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fährt: Sportster 1200c Bj. 2004
Neuer Beitrag 29.05.2015 09:32
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Hi.
zum zitierten Beitrag Zitat von Gamsbock
Hier prallt gar nix aufeinander.
Allein der Fotograf des öffentlich zugänglichen Gegenstandes (hier die Harley) hat das Recht am Bild und kann damit machen was er möchte.

Sehe ich auch so.
Da keine Person abgebildet kein Persönlichkeitsrecht...
Der abgebildete "Gegenstand" wurde nicht versteckt sondern der Öffentlichkeit und damit jedem Zugänglich gemacht.

Was du meiner Meinung nach machen solltest?
Dich freuen das dein Bike es in einen Kalender geschafft hat ;-)

cu

__________________
Like a Harley Driver...

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Rabauke am 29.05.2015 10:18.

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Mr. Spock ist offline Mr. Spock · 553 Posts seit 28.10.2013
fährt: 1998er FLSTF - EVO, 1999er FLHR - TC88
Mr. Spock ist offline Mr. Spock
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553 Posts seit 28.10.2013
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fährt: 1998er FLSTF - EVO, 1999er FLHR - TC88
Neuer Beitrag 29.05.2015 09:35
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Letti, die von dir angesprochenen Rechtsgrundlagen wären nur wirksam, wenn bestes-ht entweder als Person fotografiert worden wäre oder er selbst der Fotograf des Kalenderbildes ist.
Beides ist nicht der Fall.

Fotografen leben von der Anfertigung und vom Verkauf von Bildern. Das ist völlig legitim.
Sie können "Gegenstände" fotografieren und diese Fotos vermarkten.
Sehr eingeschränkt wird das im Bereich "Kulturgut", also bei kommerziellen Fotos von Kunstgegenständen u.ä. (Wenn z.B. ein Fotograf versucht, Bilder von Schloss Sanssouci in Potsdam zu vermarkten, kann es für ihn teuer werden, falls er keine Genehmigung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten besitzt..)
Da die Breakout von bestes-ht kein o.g. "Kulturgut" darstellt (bestes-ht wird das sicher anders sehen..), kann er hier wahrscheinlich nix weiter machen, als ein freundliches Gespräch mit dem Fotografen zu suchen.
Juristisch wäre es nur interessant, wenn das Foto in der Werkstatt von bestes-ht aufgenommen wäre und er zuvor ein Fotoverbot ausgesprochen hätte. Das wäre eine Verletzung des Hausrechts.

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Mr. Spock am 29.05.2015 11:22.

Gamsbock ist offline Gamsbock · 107 Posts seit 20.08.2013
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Gamsbock ist offline Gamsbock
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Neuer Beitrag 29.05.2015 11:20
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Wäre auch fad, wenn in Moped Zeitschriften Berichte über Treffen wie zB Faak ohne Fotos wären, weil irgendwelche HOGs Geld dafür haben wollen...ums mal unjuristisch auszudrücken...

Übrigens: 99,9 % der Profifotografen kennen die Rechtslage sehr gut und machen nichts was ihre meist sehr karge Existenz (besonders im Kalender Geschäft) gefährden könnte.

__________________
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