zum zitierten Beitrag
Zitat von Mondeo
zum zitierten Beitrag
Zitat von PiLLLeMaNN
Biker:
Anzeige wegen
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahren ohne Versicherungsschutz
- Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung mit Unfallfolge
- Fußbruch -Pech evtl Regress der Krankenversicherung, zumindest was die Bergungskosten angeht
HD Dealer
Anzeige wegen
- Ermächtigen zum Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis
- Anzeige wahrscheinlich von seiner Versicherung
- Verlust des Versicherungsschutzes
- Verstoß gegen die Auflagen Berechtigung zum Verleih eines Kraftrades
Wird für beide Seiten nicht ohne Konsequenzen bleiben.
Zweiteres stimmt so nicht, Versicherungsschutz war doch vorhanden. Und drittes wissen wir nicht. Es war nur ein Unfall mit Fußbruch. Ob er da den Straßenverkehr gefährdet hat ist nicht ersichtlich. Oder meinst du das führen eines KFZ ohne gültige Fahrerlaubnis.
Wer hofft, dass seine
Versicherung den Schaden übernimmt, kann sich nur im ersten Moment freuen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wird zwar den Schaden
regulieren, allerdings den Betroffenen
in Regress nehmen. Ein Unfall ohne Führerschein kann demnach richtig teuer werden.Dies ist völlig rechtens, denn nach
Obliegenheitsverletzungen kann die
Leistungsfreiheit des Versicherers eintreten. Laut
§ 5 der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) zählt das
Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Obliegenheitsverletzung. Konkret bedeutet dies, dass der
Versicherungsschutz entfallen kann, wenn der Versicherungsnehmer fahrlässig oder grob fahrlässig handelt.Nach
§ 5 Abs. 3 KfzPflVV kann die Versicherung allerdings
maximal 5.000 Euro vom Unfallverursacher verlangen. Erhöhen kann sich der Betrag allerdings, wenn
mehrere Obliegenheitsverletzungen vorliegen.
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