Das Herunterladen von Blanko-Unterlagen aus dem Internet und das Ausfüllen derselben stellt keinesfalls den Tatbestand einer Urkundenfälschung dar. Bis dahin fehlt die komplette Absicht der Täuschung im Rechtsverkehr – die tritt erst dann ein, wenn man z.B. einem potenziellen Käufer den Wartungsbeleg als "echt" vorlegt (z.B. mit gefälschtem Stempel einer Werkstatt inkl. Unterschrift), ohne auf die tatsächliche "Herkunft" hinzuweisen...
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2019 Breakout 114
Jekill&Hyde, Kennzeichenhalter seitlich, TB Heckfender mit 3-in-1-Leuchten, TB Airride, TB Einzelsitz, Stripe-Blinker vorn...