Wenn in einer ABE die passenden Fahrzeuge aufgelistet sind und das Teilchen an
einem der Fahrzeuge montiert sind und im Gutachten nicht steht, dass das Fahrzeug
durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen ( Inschinöhr ) begutachtet werden
muss und eine Korrektur der Fahrzeugpapiere nach Vorlage einer Anbaubescheinigung
bei der zuständingen Zulassungsstelle korrigiert werden müssen .... dann nicht.
Gruss Börnie
PS Was Lévinas und Kant konnten kann ich auch
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FRESH OUT OF FUCKS