laut Karlsruher Gerichtsbeschluss über Hersteller Garantie geht das nur über Vertragswerkstätten
Zitat:
Die Garantie ist in Deutschland eine freiwillige Leistung des Herstellers oder – in seltenen Fällen – des Händlers. Die Garantiebedingungen und vor allem die Dauer legt der Hersteller selbst fest. Er ist dabei an keinerlei Pflichten gebunden – auch nicht dem Gesetzgeber gegenüber.
Z-Ende:
also nix mit Garantie wenn man nicht in der "Vertragsfolterkammer" werkeln lässt
sind bei HD eh nur 2 Jahre, was solls
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"Lieber ein Bock unter'm Arsch, als einen im Stall"
Nase in den Wind @ all !
