zum zitierten Beitrag
Zitat von Schimmy
Moinsen,
Ich hatte in diesem Beitrag versucht "aufzudröseln", WAS WANN in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu stehen hat, bzw. WAS
ggf. geändert werden MUSS. In der "guten alten Zeit" hat man sich mehr Mühe damit gemacht es auch SO in die Zulassungsbescheinigung
einzutragen (siehe angehängtes Bild ; auf den Hinweis mit dem Haltegriff hat man bei meinem Bike verzichten können, da serienmäßig
vorhanden). 
@Scirocco : Es geht hierbei nicht um "praxistauglich", oder sinnvoll (die älteren BMWs hatten z.B. den Haltegriff HINTER der Sitzbank.
Da war es als Sozius noch unmöglicher sich gegen das Herunterfallen zu schützen). Fakt ist, es MUSS am Bike vorhanden sein ; festgelegt
in KDV § 54a (10) bzw. in der Richtlinie 93/32/EWG, ABl. Nr. L 188 vom 29. Juli 1993.
@ybbon711 : Selbstverständlich kannst Du an Deinem Pkw die Rückenlehnen umklappen bzw. die Sitze ausbauen, aber wenn der Ausbau
zum "Dauerzustand" wird, müsstest Du - rein von der Rechtslage her gesehen - die Fahrzeugunterlagen dementsprechend "anpassen".
(Ausbau bzw. Demontage = bauliche Veränderung am Fahrzeug ; gleiches trifft beim Motorrad auf die Demontage von Soziusrasten bzw. die
Änderung von 2er Sitzbank auf Solositz zu).
GReetz Jo
Was verstehst du denn unter Dauerzustand?
Wenn ich meine Auto- Rücksitz- Rückenlehne dauernd unten habe?
Das habe ich auch, wenn ich diese nur einmal am Tag hochklappe und sie anschließend wieder runterklappe, Im Prinziep ist sie auch dann immer unten.
Bis auf das eine mal, wo ich sie hoch- und wieder runterklappe.
Wer will mir denn nachweisen, ob sie nicht gerade noch oben war?
Also ist es ein Witz.
Wenn sie unten ist darf dort niemand sitzen.
Wwnn ich am Motorrad kein Soziussitz und keine Fußrasten dran habe, auch nicht.
Also entweder oder!
Sobald ich eine Aufforderung bekomme den Soziussitz und die Fußrasten wieder anzubringen, weil meine Maschine ais Zweisitzer ausgewiesen ist, giebt es für mich nur eins:
Eintragung "Zwei- oder Einzelsitzer"
Je nachdem ob die Fußrasten, der Sitz und der Haltegurt montier sind, oder nicht!
Wenn mich die Polizei oder der Sachverständige, beim Auto darauf anspricht, habe ich die Rückenlehne natürlich erst gerade umgeklappt.
Wer will mir denn das Gegenteil nachweisen?