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Probleme mit Versicherung nach Motorradunfall - Recht?

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Probleme mit Versicherung nach Motorradunfall - Recht?

Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
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Neuer Beitrag 24.04.2014 13:07
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Drum lass ich ums frecken keinen mit meinen bikes fahren.
Wenn du gestürzt bist aus eigenverschulden würde ich den schaden zahlen. Lag es wirklich an den fertigen reifen dann nicht. Wobei du dir vorher schon mal den technischen Zustand anschauen hätte müsstest

NT-Tom · seit
NT-Tom
Gast


Neuer Beitrag 24.04.2014 13:13
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bei den HD vorführer probefahrten mal das kleingedruckte im ausleihvertrag lesen -

vor allem das mit der selbstbeteiligung bei einem ev. schaden geschockt geschockt geschockt

Sticki1 ist offline Sticki1 · seit
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Neuer Beitrag 24.04.2014 13:20
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Das wäre für jeden Händler das beste Geschäft wenn einer den Vorführer hin schmeißt tom

nightrider63 ist offline nightrider63 · seit
nightrider63 ist offline nightrider63
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Neuer Beitrag 24.04.2014 15:49
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Endlich mal Meinungsmässig alle beisammen, kommt ja nicht oft vor bei uns smile
Ich stelle mir die Situation gerade bei unserer Fahrgemeinschaft vor, da werden an der Ampel auch mal mirnichtdirnichts die Moppeds gewechselt.
Wer dann den verursachten Schaden nicht löhnen will, ich glaube dann gibts Klassenkeile...

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Otti ist offline Otti · 60 Posts seit 02.04.2011
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Neuer Beitrag 24.04.2014 16:01
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Also ich halte mich an die alte Weisheit : " Verleih nur das was du auch verschenken würdest "! , und spar mir den Ärger mit solchen Ex Kumpels.
Es geht da ja nicht nur um Recht , wie in deiner Überschrift , sondern auch um Moral!!!
Davon fehlt es irgendwo,

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Franky-Boy ist offline Franky-Boy · 138 Posts seit 03.03.2014
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Neuer Beitrag 24.04.2014 16:37
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... ich glaub, der hat genug unglücklich
Sonst hätte er sich sicher mal geäßert!

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blackwilli ist offline blackwilli · seit
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Neuer Beitrag 24.04.2014 17:50
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Also früher mal ..... im letzten Jahrhundert fröhlich .... da gab es unter Moppedfahrern einen "geflügelten" Spruch :

"Wer sein Mopped verleiht, der verleiht auch seine Frau !" cool

Ansonsten gibt es nichts zu dem Thema des Threaderstellers zu sagen.
Wenn das nicht unter (angeblichen) Freunden friedlich zu regeln ist, dann gute Nacht ....... Baby

rockerle69 ist offline rockerle69 · 6855 Posts seit 18.02.2009
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fährt: Zarte & Dicke. EVO, und VRSCA 2002
Neuer Beitrag 24.04.2014 18:55
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Ja ja das ist da so ne Sache, die letztlich 2 leute betrifft und an der aus meiner Sicht beide ne teilschuld haben.
Der eine weil nicht fahren kann, der andere weil er weiss dass er einem Neulenker sein Bike borgt.
Also teilt euch den Schaden halbe halbe und gut isses.
Dinge die mit F beginnen verbort man nicht!!!
Ich hab so ne Nummer mal durch, wo ich einem "guten Freund" mein Auto gebort habe.
NIE WIEDER:
Ich habe das Glück, dass ich Schäden an fremden Fahrzeugen, welche ich unbeabsichtigt verursachen könnte in der privaten Haftpflichtversicherung explizit mit eingeschlossen habe.
Natürlich gegen Extrabeitrag.Augen rollen
Aber das hab ich deshalb gemacht, um mich abzusichern wenn ich mal wieder ein Auto probefahre und ja nicht weiss was mit dem Hobel ist, bevor ich es kaufe.


Aber hier im vorliegenden Fall werden auch vor Gericht beide eine Teilschuld bekommen
PLUS die Anwalts und Gerichtsgebühren.
Der eine eben weil er was verborgt hat und der andere weil er es nicht beherrscht hat.
Es gibt Länder in Europa, da wird dann gleich erstmal der Führerausweis zu Händen des Strassenverkehrsamtes eingezogen, wegen Nichtbeherschein eines Fahrzeuges.
Dazu kommt dann noch ne Geldbusse die nicht ohne ist.
Also teilt Euch rein und gut isses.

__________________
Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere.

Lieber stehend sterben als kniend leben.

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Road-King-Olli ist offline Road-King-Olli · seit
Road-King-Olli ist offline Road-King-Olli
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Neuer Beitrag 24.04.2014 19:57
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@rockerle 69, das würde mich mal interessieren, welche Gesellschaft (in Deutschland?) Schäden durch den Gebrauch von fremden Fahrzeugen an diesen versichert. Bitte Info !!! Dann bekommt mein Sohn eine entsprechende Privathaftpflicht für wenig Geld und darf mit meinem Hobel fahren und wenn´s kracht, zahlt die Haftpflicht ???

Und zu den Ansichten unseres Entleiher fällt mir eh nichts mehr ein. Solche Freunde wünscht man sich. Vielleicht sollte der Typ auch mal rechnen, dass die VK nicht viel gebracht hätte, unterstellt man einen etwas höhreren SB von z. B. 1000 EUR und den wirtschaftlichen Vermögensschaden des Freundes durch Rückstufung des SFR dürfte die Differenz eher gering sein. Und dafür so ne Welle machen verwirrt

rockerle69 ist offline rockerle69 · 6855 Posts seit 18.02.2009
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rockerle69 ist offline rockerle69
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fährt: Zarte & Dicke. EVO, und VRSCA 2002
Neuer Beitrag 24.04.2014 20:41
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Ich hab das bei der Zürich in der Schweiz versichert.
Sollte man mal bei der Zürich in Germanien anfragen ob die das auch machen.
Das würde ich aber über den Vertreter laufen lassen, die von der hotkine wissen das sicher nicht.

Art. 604
HIER KLICKEN

Sofern vereinbart:
Art. 604
Schäden an benützten
fremden Motorwagen bis 3500 kg
Gesamtgewicht sowie Anhängern,
Motorrädern und Booten
Versicherte Gefahren und Schäden
604.1
Versichert ist die Haftpflicht bei der
gelegentlichen Benützung obiger Fahrzeuge,
jedoch maximal während 25
Tagen pro Kalenderjahr (gleichgültig ob
tageweise oder an aufeinander folgenden
Tagen), als Lenker oder gesetzlich
vorgeschriebener Begleiter von Lernfahrern
für unfallbedingte Schäden am
Fahrzeug. Die Höchstentschädigungssumme
für Anhänger, Motorräder und
Boote beträgt je CHF 50 000.–.
604.2
Für Anhänger sind Schäden aus der gelegentlichen
Benützung nur versichert,
sofern sie durch Personenwagen oder
andere leichte Motorwagen bis zu
einem Gesamtgewicht von 3500 kg nach
der Strassenverkehrsgesetzgebung gezogen
werden dürfen.
604.3
Besteht jedoch für das betreffende
Fahrzeug eine Kaskoversicherung, so
vergütet Zurich lediglich den allfälligen
vertraglichen Selbstbehalt, mit dem der
Kaskoversicherer seinen Versicherungsnehmer
belastet, sowie die allfällige
Mehrprämie, welche bei jener Versicherung
aus der tatsächlich erfolgten
Rückstufung im Prämienstufensystem
entsteht (Bonusverlustversicherung).
Allfällige weitere Schadenfälle werden
nicht berücksichtigt.
Einschränkung des Deckungsumfanges
Von der Versicherung ausgeschlossen
sind:
604.4
Schäden an Fahrzeugen, die von einer
versicherten Person gemietet oder zu
einer Erwerbstätigkeit benützt werden;
604.5
Schäden an Fahrzeugen, die einer versicherten
Person im Zusammenhang mit
einer beruflichen Tätigkeit oder von
ihrem Arbeitgeber oder von einer
anderen versicherten Person überlassen
worden sind;
604.6
Schäden an einem Fahrzeug, welches
gegen ein eigenes Fahrzeug zur Benützung
ausgetauscht worden ist;
604.7
Schäden an Fahrzeugen von mit dem
Versicherten in Wohngemeinschaft
lebenden Personen;
604.8
Ansprüche aus der Fahrzeugbenützung,
die gegen gesetzliche oder behördliche
Vorschriften verstösst oder zu welcher
die versicherte Person nicht ermächtigt
ist;
604.9
Ansprüche aus Schäden, die aus der
Teilnahme an Rennen, Rallyes und ähnlichen
Wettfahrten sowie allen Fahrten
auf Rennstrecken verursacht werden.
Immerhin gilt die Versicherung für
Orientierungs-, Gelände- und Geschicklichkeitsfahrten
(Gymkhanas);
604.10
sämtliche Regress- und Ausgleichsansprüche,
wie insbesondere jene von
anderen Haftpflichtigen, Versicherern,
Arbeitgebern, Verbänden, Clubs, Stiftungen,
Kassen usw. aus den für das
betreffende Fahrzeug abgeschlossenen
Versicherungen.
Selbstbehalt
604.11
Der Selbstbehalt pro versichertes Ereignis
beträgt CHF 500.–. Besteht die
Leistung in der Übernahme des Selbstbehaltes
und der Mehrprämie der Vollkaskoversicherung,
werden diese
Leistungen zusammengezählt; davon
beträgt der Selbstbehalt






Da ist aber sicher ein Haftungsausschluss dabei, wenn der Sohn dem Papa das Töff zerlegt.
Ist ja auch nicht in der normalen HP mit drin, wenn Deine Frau dir den Fernseher runterreisst oder?

Der Entleiher hier im Tread hat sicher genau so einen an der Waffel, wie der Knabe, der das Bike verliehen hat.
Es gibt eben Solche und Solche.

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Road-King-Olli ist offline Road-King-Olli · seit
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Neuer Beitrag 24.04.2014 21:19
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Danke Rockerle, ist interessant, gibt es in Deutschland nicht. Bei uns scheitert es bedingungsgemäß schon an "geliehen" und Gebrauch von Fahrzeugen. Beides Ausschlusstatbestände.

Von unserem Entleiher hört manauch nichts mehr verwirrt

Woife ist offline Woife · seit
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Neuer Beitrag 24.04.2014 22:11
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Zitat von Road-King-Olli
Von unserem Entleiher hört manauch nichts mehr verwirrt

Tja ... hat sich halt andere Kommentare erhofft.
Hat wohl nicht damit gerechnet dass ihm hier so gnadenlos die Wahrheit entgegen schallt!

Über Freundschaften die an der Kohle scheitern will ich mal gar nix dazu sagen. Richtige Freundschaften spielen heute eh nicht mehr die große Rolle scheints ... hat ja eh jeder dreihunderdrölfundsiebzig "Freunde" auf facebook!

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Neuer Beitrag 24.04.2014 22:29
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Wenn der Kollege nur ein bischen Funken und Anstand besitzen würde :
ZAHLEN UND FREUNDLICH SEIN !
Der könnte sich bei mir 1000mal versuchen rauszureden. Sowas unter Freunden verwirrt
wer zu bl.. ist zum Fahren muss da eben für blechen wenn was schief geht.Punkt

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fährt: fatboy special 2011, mit J&H , offenem TGS Lufi und PC;-)
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Neuer Beitrag 24.04.2014 22:40
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Zitat von EVO Woife
Zitat von Road-King-Olli
Von unserem Entleiher hört manauch nichts mehr verwirrt

Tja ... hat sich halt andere Kommentare erhofft.
Hat wohl nicht damit gerechnet dass ihm hier so gnadenlos die Wahrheit entgegen schallt!


Über Freundschaften die an der Kohle scheitern will ich mal gar nix dazu sagen. Richtige Freundschaften spielen heute eh nicht mehr die große Rolle scheints ... hat ja eh jeder dreihunderdrölfundsiebzig "Freunde" auf facebook!



die Welt ist doch ein Irrenhaus Baby Baby Baby fröhlich fröhlich fröhlich

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" Wer mit der Herde geht , kann nur den Ärschen folgen.....geschockt

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fährt: XL 1200 Custom `14 SE Street Cannon
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aus Dortmund

fährt: XL 1200 Custom `14 SE Street Cannon
Neuer Beitrag 25.04.2014 00:48
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Ich denk mal der Troll hat seinen Spass gehabt und wir sollten das dabei belassen. cool

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MfG Markus

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