Also, bisher galt ja immer, daß solche Vergehen nach 3 Monaten verjährt sind.
Wenn das immer noch so ist, muß dem Fahrer innerhalb von 3 Monaten ein Schreiben seitens der Behörde NACHWEISLICH zugegangen sein.
Das heißt grundsätzlich, daß jedes Schreiben von der Behörde, das nicht per Einschreiben oder per Einwurfeinschreiben im Briefkasten landet, erst einmal in die Rundablage gehört.
Irgendwann kommt dann natürlich ein Einschreiben, aber die Uhr tickt.... Wenn Du nicht der Halter bist, so kann man zunächst einmal die Nennung des Fahrers verzögern. Einfach dadurch, daß man immer erst am letzten Tag der Frist antwortet und dadurch, daß man immer nur das angibt, was unbedingt angegeben werden muß. Die Nennung des Fahrers gehört nicht unbedingt dazu (z.B. wenn es sich um einen Verwandten des Halters handelt).
Vielleicht kann sich der Halter aber auch gar nicht recht erinnern? Vielleicht muß ersteinmal das "Beweisfoto" angefordert werden? Womöglich ist das Foto unkenntlich? Oder Der Halter erinnert sich an denjenigen, dem er das KFZ überlassen hat und gibt dessen Anschrift an. Dieser wartet natürlich bis er ein EINSCHREIBEN erhalten hat, und vermeldet am letzten Tag der Frist, daß er zwar das KFZ überlassen bekommen hat, es aber zu dem fraglichen Zeitpunkt weiter verliehen hat.....
Du merkst, in welche Richtung das geht.... Verzögern, solange das irgendwie legal möglich ist.
Meiner Erfahrung nach klappt das in 2 von 3 Fällen.
Wenn die 3 Monate um sind gibt es dann allerdings keinerlei Rückmeldung mehr über die Einstellung des Verfahrens, offensichtlich sind den Behörden dann jegliche weitere Kosten zu viel. Wolln' wir mal hoffen, daß die Kosten bis dahin recht hoch waren....
Ach ja, eines noch: Die meisten Tachos gehen recht deutlich vor, bei Tacho 145 warst Du wahrscheinlich noch nicht einmal 140 km/h schnell, abzüglich der Toleranz könntest Du Glück haben....
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Horst 