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Zu Schnell -Fahrverbot vermeiden/verschieben?

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Zu Schnell -Fahrverbot vermeiden/verschieben?

Gerd ist offline Gerd · 3896 Posts seit 13.02.2008
aus Cloppenburg
fährt: R1250GS Adventure
Gerd ist offline Gerd
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3896 Posts seit 13.02.2008 aus Cloppenburg

fährt: R1250GS Adventure
Neuer Beitrag 24.01.2010 07:39
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Moin Saarländer

Netter Grundgedanke, klappt aber leider in den wenigsten Fällen. Leider hat sich die "juristische Grundstimmung" in unserem Staate in den letzten Jahren geändert. Tendenz stark fallend unglücklich

Du kannst in der jetzigen Zeit besser 20 Einfamilienhäuser knacken oder auf offener Straße ne alte Oma zusammen schlagen, als ne Verkehrs-OWI / Verkehrsstrattat oder steuerrechtlich aufzufallen.

In den erstgenannten Fällen sieht das Gesetz meist ne mehrmonatige Freiheitsstrafe auf BEWÄHRUNG vor. Da lacht sich heut jeder tot drüber.
Bei den letztgenannten kann und will der Staat an deine Kohle und das richtig. Und da versteht er gar keinen Spass.
Und da die Bildbearbeitungstechnik heut so gut ist, dass du den Zulassungsstempel formatfüllend auf ein DIN-A4 Blatt bekommst, wirst du auch beim Bildabgleich der Fahrer Schwierigkeiten bekommen. Dann schlurft der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle mal schnell zur Pass- oder Führerscheinstelle rüber schaut sich da dein Passbild an und dann kannst du ja mal versuchen dem Verkehrsrichter zu erklären, dass du in Bosnien nen Doppelgänger hast.
Rate mal wer das Spiel verliert ?

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Gerd am 24.01.2010 07:55.

Döppi ist offline Döppi · 21908 Posts seit 16.11.2005
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Neuer Beitrag 24.01.2010 12:02
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Meistens ist man langsamer als man glaubt und dann kommst mit einem Busgeld davon . Augenzwinkern

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V-Twin-Maniac ist offline V-Twin-Maniac · 10170 Posts seit 06.09.2007
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Neuer Beitrag 24.01.2010 12:04
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zum zitierten Beitrag Zitat von Gerd
Moin Saarländer

Netter Grundgedanke, klappt aber leider in den wenigsten Fällen. Leider hat sich die "juristische Grundstimmung" in unserem Staate in den letzten Jahren geändert. Tendenz stark fallend unglücklich

Du kannst in der jetzigen Zeit besser 20 Einfamilienhäuser knacken oder auf offener Straße ne alte Oma zusammen schlagen, als ne Verkehrs-OWI / Verkehrsstrattat oder steuerrechtlich aufzufallen.

In den erstgenannten Fällen sieht das Gesetz meist ne mehrmonatige Freiheitsstrafe auf BEWÄHRUNG vor. Da lacht sich heut jeder tot drüber.
Bei den letztgenannten kann und will der Staat an deine Kohle und das richtig. Und da versteht er gar keinen Spass.
Und da die Bildbearbeitungstechnik heut so gut ist, dass du den Zulassungsstempel formatfüllend auf ein DIN-A4 Blatt bekommst, wirst du auch beim Bildabgleich der Fahrer Schwierigkeiten bekommen. Dann schlurft der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle mal schnell zur Pass- oder Führerscheinstelle rüber schaut sich da dein Passbild an und dann kannst du ja mal versuchen dem Verkehrsrichter zu erklären, dass du in Bosnien nen Doppelgänger hast.
Rate mal wer das Spiel verliert ?

so isses wohl leider gerd Augen rollen

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Elmos ist offline Elmos · 621 Posts seit 03.01.2007
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Neuer Beitrag 24.01.2010 19:04
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Danke für Eure Tipps!!!
Ich halt Euch dann auf dem Laufenden, wenn´s was Neues gibt!

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Gruß von Elmos großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

hdmerian ist offline hdmerian · seit
hdmerian ist offline hdmerian
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Neuer Beitrag 24.01.2010 19:29
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...vielleicht isses ja unter abzug der toleranz weniger als 40, dann gibts halt 3 points und ein paar euros. Hoffe mal für Dich Freude

Gerd ist offline Gerd · 3896 Posts seit 13.02.2008
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Neuer Beitrag 24.01.2010 19:38
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Nur mal so zur Kenntnis:

Man kann auch bei weniger nen Fahrverbot kassieren:

2x 26km/h zu schnell innerhalb von 12 Monaten = weg isser geschockt

Hab bereits meinen Fahrzeugpark umgestellt, so als mentale Stütze Augenzwinkern

Viel Glück Elmos, wird schon klappen Freude Augenzwinkern

Gruß Gerd

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Swasi ist offline Swasi · 391 Posts seit 05.01.2007
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fährt: Road King
Neuer Beitrag 24.01.2010 19:43
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Da hab ich auch direkt mal ne Frage verwirrt

Göga ist mit 30 km/h ausserhalb geblitzt worden - nach Abzug der Toleranz bleiben 26.

Das wären 3 Punkte und das oben angesprochene Risiko in den nächsten 12 Monaten.

Kann man die Geschwindigkeit irgendwie anzweifeln und so evtl. auf 25 km/h runterkommen? Das wär nur 1 Punkt und die nächsten 12 Monate wären auch entspannter.

l. G.
Steffi

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Blaubär ist offline Blaubär · 10863 Posts seit 10.07.2006
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Neuer Beitrag 24.01.2010 19:48
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zum zitierten Beitrag Zitat von Swasi
Da hab ich auch direkt mal ne Frage verwirrt

Göga ist mit 30 km/h ausserhalb geblitzt worden - nach Abzug der Toleranz bleiben 26.

Das wären 3 Punkte und das oben angesprochene Risiko in den nächsten 12 Monaten.

Kann man die Geschwindigkeit irgendwie anzweifeln und so evtl. auf 25 km/h runterkommen? Das wär nur 1 Punkt und die nächsten 12 Monate wären auch entspannter.

l. G.
Steffi

Mit nem guten Anwalt reden...

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Gerd ist offline Gerd · 3896 Posts seit 13.02.2008
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Neuer Beitrag 24.01.2010 21:16
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@ Swasi

Entweder du zweifelst die Messung im Ganzen an, oder gar nicht. Augenzwinkern

Davon ab werden bei den meisten Meßmethoden heutzutage 3 km/h als Toleranz abgezogen.

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nighttrain1 ist offline nighttrain1 · 306 Posts seit 10.11.2009
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fährt: Harley Davidson Nighttrain
Neuer Beitrag 25.01.2010 01:22
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Tempomessung anzweifeln wird schwierig.

Am besten schnell aussitzen (wenn du den Schein nicht unbedingt beruflich brauchst), bevor das schöne Motorradwetter wieder kommt.

Am Fahrverbot kommst du wahrscheinlich nicht vorbei.

Und danach vor allem beherrschen, sonst ist der Schein gleich richtig lang weg.

Gruß nighttrain cool

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nighttrain cool

lieber schwarz und stark

Dark Man xXx ist offline Dark Man xXx · 248 Posts seit 23.07.2009
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Neuer Beitrag 25.01.2010 02:30
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Willkommen im Club, meiner ist jetzt schon zwei Monate weg- muss jetzt nur noch den Februar überstehen und dann darf ich wieder...
Mit einem guten Verkehrsanwalt kann man I.d.R. immer etwas reissen- spreche leider aus langer Erfahrung, der Staat mochte mich bisher aber nicht nur nicht im Verkehr sondern auch im StGB weshalb selbst meine Anwälte beim letzten Mal nichts mehr tun konnten.
Wenn Du Dich schuldig erklàrst kommt ein Schreiben indem Deine Punkte und das Fahrverbot zusammengefasst sind. Vorrausgesetzt Du hattest in den letzten 24 Monaten kein anderes Fahrverbot, dann kannst Du es jetzt max 6 Monate rausziehen.

Kommt stark auf den Staatsanwalt an aber die Regel dass man das doppelte zahlt und dafür kein Fahrverbot hat geht mitlerweile nur noch selten auf. Falls es vor Gericht geht entscheidet der Richter meistens zugunsten der Anklage, vorrausgesetzt die Messeinheiten waren richtig eingestellt und Dein Anwalt kann keinen guten Vergleich anziehen.
Ich bin Außendienstler und wollte es ähnlich drehen. O-Ton des Richters:"Wir möchten Sie bestrafen und nicht mit Ihnen verhandeln."

Wird schon, vier Wochen gehen ausserdem schnell rum, da kann man mit Urlaub und Bahn viel überbrücken Augenzwinkern

__________________
Gruß

Avatar (Profilbild) von Horst1956
Horst1956 ist offline Horst1956 · 367 Posts seit 13.08.2008
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fährt: Heritage 1996
Neuer Beitrag 25.01.2010 11:26
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Also, bisher galt ja immer, daß solche Vergehen nach 3 Monaten verjährt sind.

Wenn das immer noch so ist, muß dem Fahrer innerhalb von 3 Monaten ein Schreiben seitens der Behörde NACHWEISLICH zugegangen sein.

Das heißt grundsätzlich, daß jedes Schreiben von der Behörde, das nicht per Einschreiben oder per Einwurfeinschreiben im Briefkasten landet, erst einmal in die Rundablage gehört.

Irgendwann kommt dann natürlich ein Einschreiben, aber die Uhr tickt.... Wenn Du nicht der Halter bist, so kann man zunächst einmal die Nennung des Fahrers verzögern. Einfach dadurch, daß man immer erst am letzten Tag der Frist antwortet und dadurch, daß man immer nur das angibt, was unbedingt angegeben werden muß. Die Nennung des Fahrers gehört nicht unbedingt dazu (z.B. wenn es sich um einen Verwandten des Halters handelt).

Vielleicht kann sich der Halter aber auch gar nicht recht erinnern? Vielleicht muß ersteinmal das "Beweisfoto" angefordert werden? Womöglich ist das Foto unkenntlich? Oder Der Halter erinnert sich an denjenigen, dem er das KFZ überlassen hat und gibt dessen Anschrift an. Dieser wartet natürlich bis er ein EINSCHREIBEN erhalten hat, und vermeldet am letzten Tag der Frist, daß er zwar das KFZ überlassen bekommen hat, es aber zu dem fraglichen Zeitpunkt weiter verliehen hat.....

Du merkst, in welche Richtung das geht.... Verzögern, solange das irgendwie legal möglich ist.

Meiner Erfahrung nach klappt das in 2 von 3 Fällen.

Wenn die 3 Monate um sind gibt es dann allerdings keinerlei Rückmeldung mehr über die Einstellung des Verfahrens, offensichtlich sind den Behörden dann jegliche weitere Kosten zu viel. Wolln' wir mal hoffen, daß die Kosten bis dahin recht hoch waren....

Ach ja, eines noch: Die meisten Tachos gehen recht deutlich vor, bei Tacho 145 warst Du wahrscheinlich noch nicht einmal 140 km/h schnell, abzüglich der Toleranz könntest Du Glück haben....

__________________
Horst cool

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pike ist offline pike · 1762 Posts seit 23.07.2006
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Neuer Beitrag 25.01.2010 12:10
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zum zitierten Beitrag Zitat von Elmos
Danke für Eure Tipps!!!
Ich halt Euch dann auf dem Laufenden, wenn´s was Neues gibt!

mach dir nichts draus ! du bist nicht allein großes Grinsen
mein lappen ist auch gerade weg traurig für 4 wochen.

2x in einem jahr, wie Gerd schon schrieb...

habe jetzt noch 10 Tage ohne vor mir Augen rollen

__________________
Gruss
Pike
BRC Nr. 12 cool
In Memory of Nr. 5

Gerd ist offline Gerd · 3896 Posts seit 13.02.2008
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Neuer Beitrag 25.01.2010 12:29
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@ Horst

Auf die Verjährung würd ich nicht mehr bauen. Früher war es mal so, da geb ich dir Recht.
Mittlerweile sind aber die Kassen überall so leer, dass die Kameraden ihre Fristen sehr wohl einhalten.
Dazu gilt bei Verkehrs-OWI zunächst eine Verjährungsfrist von 3 Monaten.
Anschließend, bei Erhalt des Bußgeldbescheides, verlängert sie die Verjährung um 6 Monate, wobei es noch die ein oder andere behördliche Maßnahme gibt, die zusätzlich zu einer Unterbrechung der Verjährungsfrist führt.

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Greypearl ist offline Greypearl · 2773 Posts seit 31.08.2009
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Greypearl ist offline Greypearl
"...klar zum Entern"
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aus Rhoi Negga - Tortuga am Rhein

fährt: Streetglide Special
Neuer Beitrag 25.01.2010 16:14
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die 3-monatige Verjährung gilt nur für das Einleiten eines Ermittlungsverfahrens, nicht für das Beenden innerhalb von 3 Monaten. Hab mich da mal mit nem Fachanwalt in Verkehrsrecht ausgiebig unterhalten Augenzwinkern Und kannst davon ausgehn, dass die jeden Verkehrsverstoß innerhalb von 3 Monaten beginnen zu bearbeiten.

Und die Sache mit nem anderen Fahrer ist leider so, dass das heute kaum noch klappt. Hab das auch schonmal versucht und Glück gehabt, dass ich nur EUR 20,-- mehr Bußgeld bekam (sozusagen Bearbeitungsmehrkosten). Die checken das GANZ GENAU !!!

Kannst nur noch Glück haben, dass Du tatsächlich nicht auf dem Foto zu erkennen bist. Trotz der guten Kameras heutzutage gibt es das ein oder andere unbrauchbare Foto großes Grinsen und dann liegt die Beweislast beim Amt und nicht bei Dir.

__________________
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