Gerhard:
Bezüglich Getriebeöltransfer überlege ich mir, eine Wandlung des Kaufvertrags bei Harley einzuklagen. Habe noch Garantie, Rechtsanwalt ist bereits tätig. Ich kann dieses Motorrad so nicht verkaufen und auch nicht Guten Gewissens weiterfahren!! In der Bedienungsanleitung steht, dass auf den korrekten Getriebeölstand geachtet werden muss. Bei mir trat der Mangel bereits bei 700 km auf. Alle Versuche seitens Harley Vertragshändler sind gescheitert. Nach der Inspektion bei 16000 km ist nach 500 km Fahrt bereits kein Tropfen am Messstab zu erkennen.
Ich sage Harley mach weiter so. Die amerikanischen Foren sprechen auch für sich.
Hi, wird wahrscheinlich schon zu spät sein, allerdings hat mir bei meiner Wandlung (anderer Grund) geholfen, dass mein Anwalt nicht die große Attacke gegen HD geritten hat, sondern dass ich, als Kunde, mit HD kommuniziert habe. Bestimmt aber höflich - die Schriftsätze/Mails hat im Hintergrund immer der Anwalt gelesen/korrigiert, auf dass ich mir kein juristisches Eigentor schieße. So war HD (in meinem Fall) immer bemüht, den Kunden neutral/korrekt zu behandeln, was im Endeffekt eine harte aber korrekte Auseinandersetzung mit gutem (für mich) Ausgang bedeutete. Ich hatte auch Journaille und Social Media aussen vor gelassen, um eine unvergiftete Atmosphäre zu erhalten. Der "Gegner" braucht ja einerseits immer Spielraum und sollte andererseits keinen Grund geliefert bekommen, durch Nebengeräusche seinen Standpunkt verhärten zu müssen.
Ob HD bei anderer Vorgangsweise gleich auf stur geschalten hätte und ein Regiment Firmenanwälte losgeschickt hätte, weiß ich natürlich nicht - vielleicht geht´s auch so, wie Du das machst.
Viel Glück!
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2018 BMW R nineT Urban G/S
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