Moinsen,
Sehen wir das Ganze Thema "Halteriemen" einmal von der praktischen Seite her.....
Im Wesentlichen kommt es darauf an, was in den Papieren des Mopeds unter dem Punkt S.1 (Anzahl der Sitzplätze) steht.
Ist dort eine 2 eingetragen, MUSS die Sitzbank über einen Halteriemen verfügen, bzw. Haltegriff(e) vorhanden sein, um den
Vorschriften zu genügen.
Steht dort hingegen eine 1 (und im Feld 22 W.W. 2 = wahlweise 2), müssen Halteriemen/-griff(e) (und auch die Soziusfußrasten)
erst im 2-Personenbetrieb vorhanden/angebaut sein.
EDIT: Wenn man nun hingeht und seinen 2-Sitzer zum "Single-Seater" umbaut, müssen auch die Papiere dementsprechend
geändert werden (von S.1 = "2" auf S.1 = "1" + W.W. 2).
Greetz Jo
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Wenn man schon keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten 
Stammtisch in Münster/NRW
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